Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Mietvertrag zwischen Mieter und Wine Storage Switzerland GMBH (Vermieter, auch WS genannt) und ergänzende Vereinbarungen.

1. Vertragslaufzeit

1.1. Der Vertrag für ein Fach oder einen Keller läuft mindestens für die Dauer der im Mietvertrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung ist für beide Seiten jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten auf jedes Semester möglich, frühestens aber zum Ende einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Massgebend ist das Zustellungsdatum. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

1.2. Das Fach bzw. der Keller ist spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit leer, sauber und unbeschädigt zu übergeben. Geschieht dies nicht, behält sich der Vermieter vor, resultierende Kosten zu berechnen. Wird das Fach zum Vertragsende nicht rechtzeitig geleert, besitzt der Vermieter das Recht, den Inhalt zu entnehmen und an anderer Stelle zu den Kosten des bisherigen Vertrages bis zur Abholung einzulagern.

2. Preise, Preisanpassungen, Rechnung

2.1. Die veröffentlichten Preise verstehen sich exkl. VAT. Wird die VAT während oder nach der Mindestvertragslaufzeit erhöht, kann der Mietpreis ab dem Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend angepasst werden. Der Mieter hat deswegen kein Sonderkündigungsrecht.

2.2. Ausser bei einer Veränderung der VAT. (Siehe §4.) Wird der Mietpreis während der Mindestvertragslaufzeit nicht verändert. Danach kann eine Preiserhöhung erfolgen. Für diesen Fall steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zum Datum der Preiserhöhung zu, welches er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt und Kenntnis der Preiserhöhung ausüben muss. Wird das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

2.3. Die Zustellung der Rechnung erfolgt jährlich. Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich via Email und die Zahlung ist zu dem auf der Rechnung vereinbarten Datum fällig, wie im Mietvertrag vereinbart.

2.4. Andere Leistungen wie Transporte oder solche, die die Leistungen Dritter erfordern, sowie alle Anfragen, die über die normalen Leistungen von WS hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Upgrades, Downgrades

3.1. Ein Upgrade, das heisst, die Veränderung des Mietvertrages auf ein höherpreisiges Fach entsprechend der Verfügbarkeiten ist zu jedem nächsten 1. des Monats möglich. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt vom Zeitpunkt der Übergabe des neuen Fachs von neuem.

3.2. Ein Downgrade, das heisst, die Veränderung eines laufenden Mietvertrages auf ein günstigeres Fach ist nur nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt vom Zeitpunkt der Übergabe des neuen Fachs von neuem.

4. Gebühren und Abgaben

4.1. Lagermiete: Diese ist vollständig an WS für die Nutzung der Einheit zuzüglich aller anfallenden Steuern am Startdatum zu zahlen und danach vor dem jährlichen Jahrestag des Startdatums (das „Mietdatum“) zu zahlen.

4.2. Verwaltungsgebühr und Kaution: Eine einmalige, nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr und eine erstattungsfähige Kaution sind vor dem Startdatum zu entrichten. Die Kaution kann nach Ermessen von WS zum Ausgleich etwaiger ausbleibender Mietzahlungen verwendet werden, hindert WS jedoch nicht daran, andere Einziehungsrechte geltend zu machen. Falls es von WSI so verwendet wird, werden Sie unverzüglich nach Aufforderung durch WS aufgefordert, die Kaution wieder aufzufüllen. WS verpflichtet sich, die Kaution ohne Zinsen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung zurückzuerstatten, wenn Sie die Einheit in demselben Zustand zurückgeben, in dem sie sich befand, sowie die bereitgestellte Zugangskarte und/oder den Schlüssel.

4.3. Steuern: Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für alle Steuern und sonstigen Beträge, die von einer Regierungsbehörde auferlegt werden, und zahlt diese bei Fälligkeit unverzüglich.

4.4. Verzugszinsen: Für Zahlungen, die bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung nicht eingehen, behält sich WS vor, eine Verzugsgebühr in Höhe von CHF 40,00 und Verzugszinsen zu erheben. Bei Zahlungsverzug nach 60 Tagen ab Rechnungsdatum behält sich WS vor, Inkassokosten, Verzugszinsen ab Verfallsdatum zu berechnen, den Vertrag zu kündigen (siehe §5). WS behält sich außerdem vor, den Zugang zum Weinlager zu sperren und den Inhalt des Lagerraums zur Sicherung seiner Ansprüche einzubehalten. Zu diesem Zweck kann WS die betreffende Einheit oder den Keller räumen und die gelagerten Weine auslagern. WS kann für die Ersatzlagerung zu diesem Zweck eine Mindestgebühr von CHF 100,00/Monat oder pauschal CHF 2,00/Flasche/Monat, je nachdem, welcher Betrag höher ist, erheben. Die Übergabe der Weine erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Forderung.

4.5. Rückzahlungen: Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt und war die Zahlung nicht erfolgreich, gehen die Kosten aus der zurückgestellten Zahlung sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 zu Lasten des Mieters.

5. Sonderkündigungsrechte

5.1. WS ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter oder von ihm beauftragte Dritte in grober Weise gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der geltenden Hausordnung verstoßen. Oder, oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen (siehe §4.4).

5.2. Im Falle einer fristlosen Kündigung sind die Schlüssel für den Zugang zum entsprechenden WS-Speicher unverzüglich herauszugeben. Der Zugang zum ggf. notwendigen Entleeren des Gerätes ist dann individuell mit WS abzustimmen.

6. Veränderungen der AGBs, Hausordnung

6.1. Mieter werden per E-Mail über Änderungen der AGB informiert.

6.2. Dem Mieter steht ein Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen schriftlich erklären muss. Ohne Widerspruch oder Ausübung des Sonderkündigungsrechts gelten die AGB als angenommen.

6.3. Die jeweilige Hausordnung kann jederzeit ohne Zustimmung des Mieters geändert werden.

7. Karte / Schlüssel

7.1. Die Schlüssel für den Zugang zu jedem Weinlager sind und bleiben Eigentum von WS. Die Schlüssel sind spätestens 14 Tage nach Vertragsende mit Angabe des Mieters und der Schließfachnummer an WS zurückzugeben.

7.2. Jeder Schlüssel- oder Kartenverlust ist WS unverzüglich per E-Mail an office@wine-storage.com zu melden.

7.3. Bei Schlüsselverlust wird eine Gebühr von CHF 100.00 exkl. Die Mehrwertsteuer pro Schlüssel wird dem Mieter für die Lieferung und Freischaltung des Ersatzschlüssels von WS in Rechnung gestellt.

8. Haftungsbeschränkung, Versicherung und Ansprüche

8.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Mieter für den Versicherungsschutz ihrer gelagerten Weine verantwortlich. WS haftet gegenüber dem Mieter nicht für Schäden oder Verluste, die an den eingelagerten Gegenständen durch Feuer, Diebstahl, Ungeziefer, Wasser, Vandalismus oder andere ähnliche Ursachen höherer Gewalt entstehen können. Eine allfällige Versicherung für die eingelagerten Gegenstände bzw. den Lagerraum ist vom Mieter abzuschließen und zu bezahlen, zB auch eine Versicherung gegen Diebstahl.

8.1.1. Aufgrund der Feuchtigkeit im Keller ist eine Beschädigung der Etiketten bei längerer Lagerung nicht auszuschließen. Eine Inanspruchnahme der WS ist hierdurch nicht erforderlich.

8.1.2. Der Ausfall der technischen Anlagen (Beleuchtung, Beschallung, Zutrittskontrolle, Kühlung etc.) führt nicht zu einem Anspruch gegenüber WS.

8.1.3. WS sorgt nach bestem Wissen und Gewissen für ein geeignetes Klima zur Weinlagerung durch entsprechende natürliche Gegebenheiten der Räume und/oder durch technische Anlagen. WS stellt sicher, dass alle Systeme funktionieren und überwacht werden. Kommt es zu einer dauerhaften Unterbrechung der klimarelevanten technischen Anlagen, verpflichtet sich WSI, den Mieter umgehend zu informieren, damit dieser ggf. seinen Wein umstellen kann. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen etwaiger Weinschäden, die auf widrige Witterungseinflüsse zurückzuführen sind, gegen die WS besteht nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.

8.2. WS ist gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Explosion und Feuer bis zur maximalen Entschädigungssumme in Höhe des angegebenen Wiederbeschaffungswertes versichert. Dieser Wert wird gemeinsam mit dem Versicherer regelmäßig angepasst.

8.2.1. Die genauen Details zum Versicherungsschutz des Lagers erhalten Sie auf Anfrage.

8.2.2. Im Schadensfall ist WS innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung eine detaillierte, eidesstattlich bestätigte schriftliche Liste der betroffenen Lagerweine nebst Polizeirapport vorzulegen. Die Versicherung von WS entschädigt auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes der gestohlenen oder zerstörten Flaschen, und WS haftet für die Entschädigungszahlung gegenüber dem Mieter direkt bei erfolgreicher Inanspruchnahme.

8.3. WS übernimmt keine Haftung für Personenschäden. Die Benutzung der Räume und der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Datenerfassung und Speicherung

9.1. Zur Sicherheit aller Mieter erklärt sich der Mieter damit einverstanden, seine Identität anhand einer Kopie des Personalausweises, eines Nachweises der Postadresse und einer Kopie einer Rechnung des Strom-, Gas- oder Telefonunternehmens überprüfen zu lassen.

9.2. Aus Sicherheitsgründen stimmt der Mieter der Videoüberwachung und Speicherung der Videoaufnahmen und Speicherzugangsdaten wie Zugangsschlüssel-ID, Datum und Uhrzeit zu.

9.3. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, E-Mails von WSI im Zusammenhang mit der Aufbewahrungsvereinbarung zu erhalten